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Votum von Grossrat Emanuel Suter: Nein zum kantonalen Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld"!


Mit dem kantonalen Nutzungsplan «Südspange ESP Sisslerfeld» soll verbindlich ein rund 26 Mio Franken teures Strassenbauprojekt für das Sisslerfeld festgelegt werden. Davon soll der Kanton rund 7 Mio. Franken, die Gemeinde Eiken 11 Mio. Franken und die Grundeigentümer 8 Mio. Franken tragen.

Die rund 2'300 Einwohnerinnen und Einwohner von Eiken sollen somit– ob volljährig oder nicht – im Schnitt rund CHF 4'700.- an diese Erschliessung bezahlen bzw. wird die Gemeinde extrem verschuldet in die Zukunft gehen. Klar, der Kanton schiesst dieses Geld in Form eines verzinslichen Darlehens vor bis Steuereinnahmen fliessen, spätestens nach 20 Jahren muss jedoch alles abbezahlt sein. Und überhaupt: Zu welchem Zinssatz erhält die Gemeinde Eiken dieses Darlehen, Herr Regierungsrat? Wann wieviele Steuereinnahmen nach Eiken fliessen werden, ist selbstverständlich nicht bekannt.

Gemäss Gemeindegesetz gehört es zu den Aufgaben und Befugnissen der Gemeindeversammlung, über Verpflichtungskredite Beschluss zu fassen. Häufig geht es um relativ geringe Beträge. An der letzten Gemeindeversammlung in meiner Gemeinde wurde beispielsweise lange über einen Zusatzkredit von CHF 130'000.- diskutiert – ganz nach dem Grundsatz, dass diejenigen, die bezahlen, auch darüber befinden können. Beim vorliegenden Projekt läuft es jedoch anders: Die Bevölkerung von Eiken ist offensichtlich gegen diese Südspange, denn innert drei Tagen haben 559 Personen eine entsprechende Petition unterschrieben, jedoch dürfen sie nicht darüber abstimmen, denn der Kanton argumentiert damit, dass es sich um eine gebundene Ausgabe handeln soll. Obwohl merkwürdigerweise in der Botschaft der Begriff «gebundene Ausgabe» nicht vorkommt, durfte die Gemeinde Eiken genau aus diesem Grund nicht über diese Ausgabe abstimmen. Gemäss § 84c Gemeindegesetz gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn hinsichtlich ihrer Höhe, des Zeitpunkts ihrer Vornahme oder anderer wesentlicher Umstände keine Handlungsfreiheit besteht. Ich finde es schon sehr anmassend, wenn der Kanton eine Erschliessung an sich reisst und dabei behauptet, dass diese Erschliessungsvariante die einzige Möglichkeit bzgl. der Kosten und des Zeitpunkts sei. Notabene wenn man bedenkt, dass eine andere Variante, welche deutlich günstiger gewesen wäre und bei dem statt ca. 2,3 ha nur ca 1,0 ha Land verbraucht worden wäre, existiert.

Im Klartext muss man konstatieren, dass über jede kleine Erschliessungsstrasse, sogar über deren Erneuerung dürfen die Stimmbürger abstimmen, aber wenn es um 10.8 Mio. Franken geht, dann bestimmt der Kanton über die Köpfe der Bürger hinweg. Wie hier mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird, ist schlichtweg nicht in Ordnung und widerspricht zumindest meinem demokratischen Verständnis. Versetzen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen in die Situation der Eiker und beantworten Sie für sich selbst, ob Sie sich als Bürgerin bzw. Bürger ernst genommen fühlen würden. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich hier ein breit aufgestellte Bürgerkomitee formiert hat und sich mit Händen und Füssen gegen das Vorgehen des Kantons wehrt.

Und wieso ist die Bevölkerung von Eiken gegen diese Südspange? Von Norden her gibt es bereits eine Strasse, die lediglich verlängert und verbreitert hätte werden müssen. Dazu gab es bereits im Jahr 2018 ein Vorprojekt, wobei die Norderschliessung statt 25.8 Mio. Franken nur 10.5 Mio. Franken gekostet hätte, wovon die Grundeigentümer 9.3 Mio. und die Gemeinde 1.2 Mio. Franken übernommen hätte. Der Kanton sagt nun einfach, diese Variante wäre nicht ausreichend gewesen. Aber: Während die Norderschliessung später nicht ausreichend sein soll, reicht sie offenbar für die Bauphase und wenn nötig auch für den Betrieb von Bachem bis die Südspange erstellt ist. Aus meiner Sicht ein Widerspruch, aber da kann uns nachher sicherlich der Regierungsrat noch aufklären.

Es gäbe hier noch vieles zu monieren, beispielsweise, dass die Regierung damit argumentiert, dass es wichtig sei, dass die Strasse nahe der Autobahnausfahrt sei. Hierzu möchte ich zu bedenken geben, dass sicher ein Grossteil der Arbeiter dieses Areals nicht über die Autobahn von Süden, sondern von Deutschland aus Norden kommen werden und damit die Norderschliessung auch aus diesem Grunde sinnvoller wäre.

Ich habe heute von verschiedenen Votanten gehört, dass es für Eiken gut sei, wenn dieses Projekt umgesetzt werde. Das mag sein oder auch nicht. Aber darum geht es nicht, sondern darum, dass über die Köpfe von Bürgerinnen und Bürgern entschieden wird. Es ist doch nicht an uns zu bestimmen, ob etwas für Eiken gut ist oder nicht.

Ich fasse zusammen: Der Kanton will für die Gemeinde Eiken eine Gemeindestrasse bauen, welche eine deutliche Mehrheit der Eikerinnen und Eiker nicht will, diese aber mit 10.8 Mio. Franken bezahlen soll. Befahren dürfen die Eikerinnen und Eiker diese Strasse übrigens weder mit dem Auto noch dem Motorrad, denn sie soll mit einem Durchfahrtsverbot belegt werden. Andere Gemeinden bauen sich für solche Beträge Schulhäuser und Turnhallen. Eiken soll zumindest eine sehr speziell geformte, verwinkelte Strasse bekommen – vielleicht kann man damit dereinst zumindest ein paar Touristen anlocken.

Nein, Spass bei Seite: Sie alle sind Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde und fänden es sicherlich auch stossend, wenn der Kanton Ihrer Gemeinde solch hohen Kosten aufbürden würde, ohne dass Sie darüber abstimmen könnten. Deshalb bitte ich Sie, den kantonalen Nutzungsplan «Südspange ESP Sisslerfeld» abzulehnen, so dass ein Marschhalt eingelegt werden kann und eine regional abgestimmte Verkehrsplanung in die Erschliessung einbezogen und auch die Variante Norderschliessung vertieft geprüft werden kann. Nur so kann eine für alle Parteien – insbesondere für die Eikerinnen und Eiker – akzeptable Lösung gefunden werden.

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