Mit unserer Motion (GR.21.111) möchten wir eine Ungerechtigkeit im Aargauischen Prozessrecht beseitigen: Auch im Arbeitsrecht soll (wie in jedem anderen Rechtsgebiet) die unterliegende Partei die Anwaltskosten der obsiegenden Partei tragen müssen. Nach geltendem kantonalen Recht wäre dies erst ab einem Streitwert über CHF 30'000 de Fall. Es geht hier um nichts weniger als Gerechtigkeit!

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihnen den Lohn aus irgendeinem Grund nicht. Sie müssen sich dagegen durch eine Klage zur Wehr setzen und erhalten vollständig recht. Auf Ihren eigenen Anwaltskosten bleiben Sie jedoch sitzen. Das kann dazu führen, dass Ihnen von Ihrem eingeklagten Lohn von CHF 5'000 noch rund CHF 2'500 übrigen bleiben. Das ist nicht gerecht, denn wer den Schaden verursacht hat, soll auch dafür gerade stehen!
Wenn Sie den weiteren Verlauf dieser Motion verfolgen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.
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