Was will der Antragsteller (Sander Mallien) mit diesem Vorstoss erreichen? Vordergründig möchte er, dass schweizweit einheitliche Einbürgerungsvoraussetzungen gelten. Klar ist jedoch, dass es ihm darum geht, die strengeren Einbürgerungsregeln (wie jene im Aargau) aufzuweichen. Oder anders gesagt, er möchte uns als Gesetzgeber in diesem Bereich aushebeln, weil er (wohl zurecht) darauf vertraut, dass der Bundesgesetzgeber weniger streng wäre.
Fakt ist, dass es bereits schweizweite Einbürgerungsvoraussetzungen gibt, jedoch handelt es sich dabei um Mindestvoraussetzungen, die durch die Kantone ergänzt werden können. Wir haben bekanntlich davon Gebrauch gemacht und die Einbürgerungsvoraussetzungen etwas verschärft. Das passt Sander Mallien jedoch nicht und deshalb wäre es ihm lieber, der Bund würde hier abschliessend legiferieren. Wenn wir diesem Direktbeschluss zustimmen würden, würden wir die Einbürgerungen komplett dem Bund überlassen, was sicherlich zu einer Aufweichung führen würde.
Mit denselben Argumenten, die der Antragsteller verwendet (die unterschiedlichen Einbürgerungsvoraussetzungen würden heute keinen Sinn mehr machen), könnte er sich auch gegen die unterschiedlichen Steuersätze oder allgemein gegen den Föderalismus stellen.
Angesichts der stetig hohen Anzahl an Einbürgerungen schweizweit aber auch im Kanton Aargau Ich bin klar der Meinung, dass dieser Antrag auf Direktbeschluss abgelehnt werden muss.
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