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Motion zur Begrenzung der Strafbefehls- und Anklagegebühren (GR.22.28) abgelehnt


An der heutige Grossratssitzung wurde unsere Motion zur Begrenzung der Strafbefehls- und Anklagegebühren behandelt. Nach einer lebhaften Diskussion lehnte der Grosse Rat unsere Motion mit 75 zu 52 Stimmen ab.


Für mich persönlich war dabei enttäuschend, dass die Motion durchgekommen wäre, wenn meine eigene Fraktion geschlossen dafür gestimmt hätte. Sehr gefreut hat mich hingegen das Stimmverhalten der Mitte-Fraktion, die ausnahmslos (mit einer Enthaltung) zugestimmt hat. Wer wie gestimmt hat, können Sie dem Abstimmungsprotokoll entnehmen.


Doch trotz dieses Rückschlags, werde ich an diesem Thema dran bleiben, denn es geht hier für mich um ein wirklich wichtiges Anliegen.

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