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Die Steuergesetzrevision 2022 nützt allen!

Der Grosse Rat hat der Änderung des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2022) mit 94 zu 39 Stimmen zugestimmt. Doch worum geht es? Kurz gesagt werden die Pauschalabzüge für Krankenkassenprämien um 50 % erhöht (und damit die Steuern für alle gesenkt), die Unternehmenssteuern für gewinnstarke Unternehmen werden gesenkt und allfällige Steuereinbussen auf Gemeindeebene werden bis ins Jahr 2025 durch gezielte Massnahmen kompensiert. Die Steuergesetzrevision 2022 bringt Vorteile für alle und führt dazu, dass der Kanton Aargau steuertechnisch wieder wettbewerbsfähig wird.


Neben anderen Faktoren ist die Steuergesetzgebung ein wirksames Mittel, um die Standortattraktivität eines Kantons zu beeinflussen. Der Kanton Aargau ist zwar sehr lebenswert und attraktiv, jedoch sind wir mit unserem Steuersatz für Unternehmen mit einem Reingewinn über 250000 Franken von 18,6 Prozent im interkantonalen Vergleich an drittletzter Stelle aller Kantone. Es besteht also Handlungsbedarf! Durch die Steuergesetzrevision 2022 soll die Steuerlast für diese Unternehmen bis ins Jahr 2024 auf 15,1% gesenkt werden, womit wir uns im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld befinden würden. Die gewinnstarken Unternehmen stellen mehr als jeden dritten Arbeitsplatz im Kanton Aargau zur Verfügung und zusätzlich hängen unzählige Arbeitsplätze bei Zulieferfirmen davon ab. Die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen werden zu neuen Investitionen, Innovation und zusätzlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen führen. Gemäss Berechnungen des Kantons dürften die Steuereinnahme dadurch über alle Gemeinden bereits ab dem Jahr 2023 wieder steigen.

Die natürlichen Personen profitieren jedoch nicht nur indirekt von dieser Steuervorlage. Denn auch die Pauschalabzüge für die Krankenkassenprämien werden für Paare neu 6000 (bisher 4000) und Einzelpersonen 3000 (bisher 2000) betragen, wodurch das steuerbare Einkommen sinkt. Davon profitieren Personen mit tieferem Einkommen prozentual stärker als besser Betuchte. Zudem ist die Erhöhung des Pauschalabzugs auch deshalb angezeigt, weil die Krankenkassenprämien seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 stark gestiegen sind und mit der Steuergesetzrevision 2022 lediglich an die Realität angepasst werden.


Als Vertreter einer ländlichen Region ist es mir wichtig, dass die Gemeinden durch diese Revision nicht die Leidtragenden werden. Die Steuerrevision 2022 begegnet dieser Befürchtung damit, dass allfällige Steuerausfälle im Jahr 2022 kompensiert werden und bis ins Jahr 2025 der Kanton bis zu 10 000 000 an die Gemeinden ausschüttet, sollten diese insgesamt gegenüber dem Vorjahr Mindereinnahme verzeichnen. Dadurch dürften in dieser Übergangsphase Steuerausfälle für die Gemeinden verhindert werden.


Ich kann nachvollziehen, wenn Sie als Privatperson Vorbehalte gegenüber der Senkung von Unternehmenssteuern haben. Wichtig erscheint mir hier jedoch, dass wir mit dieser Revision im interkantonalen Vergleich lediglich wieder im Mittelfeld landen und nicht mehr zu den Schlusslichtern gehören. Die überfällige Anpassung der Pauschalabzüge entsprechen neu eher wieder der Realität. Mit der Steuerrevision 2022 wurde das Fuder keinesfalls überladen. Sowohl der Regierungsrat als auch eine starke Mehrheit des Grossen Rates sind überzeugt, dass diese Revision unsere Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftskanton nachhaltig verbessern wird. Deshalb stimme ich am 15. Mai 2022 überzeugt Ja zur Änderung des Steuergesetzes.


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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